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Unter der Soutane wird geerbt

Frankfurt/Main (dpa/taz) — Weil sie für die Beerdigung einer alten Dame gesorgt hatte, wollte eine Frankfurter Kirchengemeinde diese auch beerben. Ein Gericht schob dem einen Riegel vor.

Die gesetzliche Erbfolge wird nicht durch ein Testament außer Kraft gesetzt, das als Erben denjenigen bestimmt, der die Erblasserin „im Alter pflegt und ihre Beerdigung übernimmt“. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einem Beschluß gegen eine Frankfurter Kirchengemeinde und zugunsten einer gesetzlichen Erbin entschieden.

Die Kirchengemeinde wollte die Erbschaft aufgrund einer entsprechenden testamentarischen Bestimmung antreten, nachdem sie für die Beerdigung der Erblasserin gesorgt hatte. Das Nachlaßgericht erteilte der Gemeinde zunächst auch den Erbschein. Danach meldete sich jedoch eine Verwandte als gesetzliche Erbin, focht das Testament an und klagte gegen die Gemeinde. Das Gericht entschied jetzt in letzter Instanz für die Verwandte. Das Testament sei zu unbestimmt abgefaßt worden.

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