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■ GESUNDHEITAus für Asbest

Berlin. Von 1992 an ist die Verwendung von Asbestprodukten im Hochbau wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung verboten. Darauf macht der Verband der Faserzement-Industrie gestern aufmerksam. Bereits seit Ende 1990 war die Herstellung solcher Produkte in der Bundesrepublik nicht mehr erlaubt. Die einjährige Übergangsfrist diente zum Räumen der Lager und der Verarbeitung der Restbestände. Von dem Verwendungsverbot sind jetzt auch ausländische Produkte betroffen.

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