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Härtefonds für NS-Opfer in Hessen

Wiesbaden (taz) — Die hessische Ministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, Iris Blaul von den Grünen, hat gestern in Wiesbaden die Richtlinien der Landesregierung für Härteleistungen an die Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen vorgestellt. Danach können die Opfer von NS-Gewalttaten sowohl eine einmalige Härteausgleichsbeihilfe von bis zu 7.000 DM als auch laufende Zahlungen — analog zum Mindestbetrag der Rente — beantragen. Im Haushalt 1992 hat die Landesregierung dafür insgesamt 660.000 DM bereitgestellt.

Wie Blaul weiter mitteilte, seien die Personen antragsberechtigt, die bisher keinen angemessenen Ausgleich erhalten haben und in Hessen wohnen. „Dazu zählen insbesondere Sinti und Roma, Wehrdienstverweigerer und Deserteure, Homosexuelle, Euthanasie-Geschädigte, Zwangssterilisierte und Zwangsarbeiter — auch die mitbetroffenen Lebenspartner, Kinder oder Eltern.“ Mit den Leistungen einzelner Bundesländer an die Opfer sei der Bund allerdings nicht aus seiner Verpflichtung entlassen, seinerseits die bislang nicht angemessen entschädigten Opfer des Nationalsozialismus auch finanziell anzuerkennen. Kpk

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