Zweitregister vor Gericht

■ Chancen für Aussetzung des „Mini-Heuer-Gesetzes“

Die Chancen, daß der Europäische Gerichtshof das „Zweite deutsche Schiffsregister“, in dem deutsche Reedereien ausländische Seeleute unter Umgehung deutschen Tarifrechts zu „Mini- Heuern“ beschäftigen können, für unrechtmäßig erklärt, stehen nicht schlecht. Am Dienstag fand in Luxemburg der erste Anhörungstermin in dem Rechtsstreit statt, den der Seebetriebsrat der Bremer Reederei Sloman Neptun gegen die Einstellung ausländischer Seeleute nach dem „Zweiten Schiffsregister“ führt. Während die anwesenden Regierungsvertreter von Deutschland, Dänemark und Griechenland das deutsche Gesetz mit dem EG-Recht für vereinbar hielten, erklärte der Vertreter der EG-Kommission, daß das „Mini-Heuer-Gesetz“ ohne EG-Genehmigung gar nicht hätte in Kraft treten dürfen.

Auch der EG-Generalanwalt zeigte Verständnis für diese Position, so daß der Anwalt des Bremer Seebetriebsrates, Jürgen Maly, im April zumindest mit der Aussetzung des Zweitregister- Gesetzes rechnet. Danach würde es mindestens ein Jahr dauern, bis die EG-Kommission eine Entscheidung über das deutsche Zweitregister fällen könnte. Ase