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Die Anderen: The Times

■ betr.: Urteile im Mauerschützenprozeß

Die Urteile im Mauerschützenprozeß werfen nach der britischen konservativen Zeitung die Frage auf, ob dabei Recht gesprochen wurde:

Diese Frage muß — unter mancherlei Vorbehalten — mit ja beantwortet werden. Wenn man das Dilemma lösen will, muß man sich auf die moralische Grundlage berufen, wie dies die Alliierten in Nürnberg getan haben. Wie auch immer die geltenden staatlichen Gesetze in dieser Zeit lauteten — in Nürnberg und im Berliner Gericht berief man sich auf das höhere moralische Gesetz.

... Dreieinhalb Jahre ist wenig als Preis für ein Menschenleben. Jetzt muß die deutsche Justiz ihre Bemühungen verdoppeln, um die kommunistische Führung, auf deren Befehle die Schützen handelten, vor Gericht zu bringen. Man sollte die Wünsche mancher Leute ignorieren, wonach man Erich Honecker in seinem Versteck in der chilenischen Botschaft in Moskau in Ruhe sterben lassen sollte.

Honeckers Frau Margot (lange seine Erziehungsministerin), die bei der Verfolgung von Dissidenten deren Kinder in staatliche Zwangsobhut nehmen ließ, sollte ebenfalls mit allen Mitteln, die dem demokratischen Staat Deutschland zur Verfügung stehen, verfolgt werden.

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