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Milde Strafen für Barschel-Detektive

Kiel (afp) — Mit milden Freiheitsstrafen endete gestern in Kiel das erste Gerichtsverfahren gegen drei Beteiligte der Affäre um den ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU). Wegen Meineids und uneidlicher Falschaussage verurteilte ein Schöffengericht den Privatdetektiv Harry Piel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung. Die beiden mitangeklagten Detektive Nikolaus Maier und Manfred Kuffel- Neubert sprach das Gericht der uneidlichen Falschaussage schuldig. Sie sollen 100 Tagessätze zu je 50 Mark als Strafe zahlen. Die drei Angeklagten hatten vor dem Untersuchungsausschuß zur Aufklärung der Affäre erklärt, sie seien 1987 vom ehemaligen Medienreferenten des Ministerpräsidenten, Reiner Pfeiffer, beauftragt worden, den damaligen Oppositionsführer Björn Engholm (SPD) wegen möglicher Steuervergehen zu beobachten. Diese Aussage hatten sie vor Gericht wiederholt. Dagegen hatte Pfeiffer ausgesagt, er habe den Detektiven auf Wunsch Barschels den Auftrag erteilt, auch das Intimleben Engholms auszuspähen. Die Staatsanwaltschaft hatte für Piel eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt, für die beiden anderen Angeklagten eine Geldbuße von 120 Tagessätzen zu je 50 Mark. Die Verteidigung verlangte Freispruch.

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