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Mängel im neuen Asylverfahrensrecht

■ Ausländerbeauftragte fordern faire Fristen für Klagemöglichkeiten

Die Ausländerbeauftragten der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sehen im Entwurf für ein neues Asylverfahrensrecht „erhebliche Mängel“.

Bei der Verleihung des von den Ausländerbeauftragten der Bundesländer ausgeschriebenen Preises „Xenos“ gestern in der Bürgerschaft begrüßten die Ausländerbeauftragten grundsätzlich die Bestrebungen, Asylverfahren zu beschleunigen. Sie warnten jedoch davor, ein neues Asylverfahrensrecht „im Eiltempo“ zu regeln und die weitere politische Debatte für Wahlkampfzwecke zu mißbrauchen.

Nach Ansicht der Ausländerbeauftragten sind im Gesetzgebungsverfahren mehrere Änderungen notwendig. Sie fordern unter anderem faire Fristen für Klagemöglichkeiten und Begründungen. Eine Ein-Wochen-Klagefrist sei auch im Eilverfahren keine faire Chance. Rechtliche und soziale Beratung müßten auch in Erstaufnahmeeinrichtungen für jeden Asylbewerber gewährleistet sein. Zur Entlastung der Verfahren sollten Flüchtlingen aus Kriegs-und Krisengebieten über ein Notaufnahmeverfahren ein vorübergehender Aufenthalt ermöglicht werden.(vgl. a. Seite 31) dpa

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