Freie Fahrt auf Schiffahrtsstraßen

■ Wochenend- und Nachtfahrverbot für Motorsportboote soll auf Hauptschiffahrtsstraßen aufgehoben werden/ Generelle Sperrung auf Müggelsee soll wieder eingeführt werden/ Bonn fällt Entscheidung

Berlin. Das bestehende Nacht- und Wochenendfahrverbot für Motorboote soll in einigen Teilen der Berliner Gewässer aufgehoben werden. Betroffen sind jene Bereiche, die in den zukünftigen beiden Hauptschiffahrtswegen liegen. Ansonsten sollen das Fahrverbot für jedes erste und dritte Wochenende im Monat sowie das Nachtfahrverbot von 22 bis 5 Uhr weiterhin bestehen bleiben und auf angrenzende brandenburgische Gewässer ausgedehnt werden. Das entsprechende Konzept wird am kommenden Dienstag im Senat eingebracht. Die endgültige Entscheidung trifft allerdings das Bundesverkehrsministerium in Bonn, das seit der Vereinigung für die Berliner Gewässer zuständig ist.

Nach dem Konzept von Berlin und Brandenburg sollen zwei Hauptschiffahrtsstraßen für den Fracht- und Durchgangsverkehr die Stadt kreuzen. Dies betrifft einmal die West-Ost-Richtung über Jungfernsee, Glienicker Lake, Teltowkanal, Britzer Zweigkanal zur Spree-Oder- Wasserstraße, zum anderen die Nord-Südwest-Richtung über Oberhavel/Niederneuendorfer See, Hohenzollernkanal, Berlin-Spandauer Schiffahrtskanal zur Spree-Oder- Wasserstraße.

Wie Hartmut Drosdek, bei der Verkehrsverwaltung zuständig für Schiffahrtswege, erläuterte, würde durch die neue Regelung das Nacht- und Wochenendfahrverbot zum einen im Bereich des Teltowkanals vom Griebnitzsee bis Albrechts- Teerofen (West-Ost-Verbindung) und zum anderen im Teil Oberhavel/ Niederneuendorfer See (Nord-Südwest-Richtung) aufgehoben. Eine weitere Lockerung betrifft den Bereich um die geplante Wasserstadt Oberhavel. Nördlich der Spandauer Schleuse bis zum Tegeler See sollen ebenfalls keine Fahrverbote mehr gelten. Da das Gebiet wegen der geplanten Umgestaltung den Status eines Erholungsgebietes verliere, sei es aus den bisherigen Verbotsregelungen herausgenommen worden, begründete Drosdek.

Für den Müggelsee solle hingegen das generelle Fahrverbot, daß bis Ende letzten Jahres bestand, wieder eingeführt werden. In dem gemeinsamen Konzept einigten sich beide Länder auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 12 Kilometer pro Stunde für Motorsportboote. Ausnahmen gelten in besonders »breiten Gewässern« wie etwa der Unterhavel: 25 Kilometer pro Stunde sollen zulässig sein. sev