Mehr Geld — Weniger Stress

■ DPWV schlägt neues Konzept zur Berechung der Sozialhilfe vor

Dem bürokratischen Spießrutenlauf um die Sozialhilfe soll nach Willen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsbundes (DPWV) ein Ende gesetzt werden. Gestern stellte der Verband sein neues Konzept zur Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung vor.

Danach soll die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mehr beim Sozialamt beantragt und ausgezahlt werden, sondern von der für den Antragsteller zuständigen Versorgungs-Behörde übernommen werden. Arbeitslose könnten nach dieser Verwaltungsreform direkt beim Arbeitsamt soziale Leistungen beantragen, während RentnerInnen in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherungsanstalten fallen würden.

Diese Umstrukturierung würde nach Ansicht von Albrecht Lampe, Geschäftsführer des DPWV, „den Zugang für die Betroffenen erleichtern“ und eine Stigmatisierung der Bedürftigen vermeiden.

Der Diskussionsentwurf des Wohlfahrtsverbandes sieht außerdem höhere Beträge für die Grundsicherung vor. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von 1.836 Mark bekäme nach den Bedarfssätzen des DPWV 993 Mark Grundsicherung zusätzlich vom Arbeitsamt ausbezahlt. Diese Neuregelung der Armutsbekämpfung würde den Bund, der die Sozialhilfe übernehmen soll, Mehrkosten von rund 16,7 Milliarden Mark verursachen.

Eine Unterstützungspflicht soll es nach diesem Entwurf nur noch zwischen Ehegatten und von Seiten der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern geben. Erwachsene Kinder könnten dann für ihre pflegebedürftigen Eltern ebensowenig zur Kasse gebeten werden wie nichteheliche PartnerInnen in Lebensgemeinschaften.

Angesichts der „menschunwürdigen Bittstellerei“ auf den Sozialämtern und der hohen Dunkelziffer der Unterhaltsberechtigten will der Wohlfahrtsverband mit seinem „systemvertäglichen Vorschlag“ die Diskussion um die Reform der sozialen Leistungen in Gang bringen. sim