Neue Akten entlasten die „schöne Frau“

■ Monika Haas bleibt weiter wegen Entführung der „Landshut“ 1977 in Haft/ Entscheidung des Bundesrichters erst am kommenden Mittwoch/ Rechtsanwalt legt entlastenden anonymen Brief vor

Berlin (taz) — Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe sah sich am Mittwoch abend nach einer annähernd zehnstündigen Verhandlung außerstande, über eine Fortdauer oder eine Aufhebung des Haftbefehls gegen die 43jährige Frankfurterin Monika Haas zu entscheiden. Monika Haas wurde am vergangenen Freitag unter dem Verdacht einer Beteiligung an der Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ nach Mogadischu im Oktober 1977 verhaftet. Sie bleibt vorerst in Untersuchungshaft — bis „spätestens Mittwoch“ kommender Woche will der Ermittlungsrichter über Fortdauer oder Aufhebung der Haft befinden.

Die Beweislage der Generalbundesanwaltschaft, die den Haftbefehl gestützt aufgrund von Stasi-Unterlagen und der Aussagen eines ehemaligen Stasi-Mitarbeiters erwirkte, wird indes immer dünner. Monika Haas, die vor zehn Jahren aus dem Jemen in die Bundesrepublik zurückkehrte, wird vorgeworfen, Waffen und Sprengstoff für das Entführer- Kommando „Martyr Halimeh“ nach Palma de Mallorca geschmuggelt und dort übergeben zu haben. Ihr Anwalt, Armin Golzem, legte nun dem Ermittlungsrichter neue Unterlagen vor, die das kräftig in Zweifel ziehen.

In den Unterlagen zur Person seiner Mandantin fand Golzem einen anonymen Drohbrief aus dem Juni 1981, in dem auf die die Entführung der „Landshut“ angespielt wird. Der Brief war seinerzeit vor der Haustür der damaligen Hamburger Wohnung von Monika Haas deponiert worden. Unter der Überschrift „Big Alameh Amal“ heißt es darin: „Wir erinnern an unseren gemeinsamen Aufenthalt in P. (Hotel Java), Frau Verm, wo sie sich mit ihrer Tochter Nic und Sarvatic sowie 'schwerem' Gepäck aufgehalten haben.“

Dieses Schreiben, damals wie heute für Monika Hass und ihren Anwalt nicht richtig entschlüsselbar, weist auffällige Bezüge zu den heute erhobenen Beschuldigungen auf. So will sich nach einem Bericht des Fernsehmagazins Spiegel-TV ein Manager des Hotels „Java“ in Palma de Mallorca zum Zeitpunkt der Landshut-Entführung als Zeuge an eine auffallende Holländerin in Begleitung eines Iraners erinnern. Monika Haas wird verdächtigt, die „Holländerin“ zu sein. Die Hervorhebung „schweres Gepäck“ könnte, so Rechtsanwalt Golzem, eine Anspielung auf den Vorwurf Waffenschmuggel sein. Für einen Zusammenhang spricht weiter, daß Monika Haas seinerzeit bei der Palästinsergruppe PFLP/SC den Namen „Amal“ trug.

Monika Haas hat aber wiederholt erklärt, sie hätte sich zum Zeitpunkt der Flugzeugentführung im jemenitischen Aden aufgehalten und sich dort, im achten Monat schwanger, auf die Geburt ihres zweiten Kindes vorbereitet. In dem anonymen Schreiben wurde Monika Haas ultimativ aufgefordert, sich noch am selben Tag mit dem Unbekannten („alleine, wie ich, und ohne Pol.“) zu treffen. Dieser Aufforderung kam sie nicht nach. In Absprache mit ihren Rechtsanwälten übergab sie damals — mit der Bitte um Personenschutz — das Schreiben den Hamburger Sicherheitsbehörden. Am 27. Juni quittierte der Hamburger Verfassungsschutz den Eingang des Briefes.

Wenn Monika Haas an der Flugzeugentführung beteiligt gewesen sein soll, dann wäre die Übergabe des Schreibens an den Verfassungsschutz in der Tat ziemlich unlogisch. Die dreiundvierzigjährige Monika Haas hätte nicht nur Hinweise auf auf ihre mögliche Mittäterschaft geliefert, nach den Worten Golzems hätte sie damit „ihr Geständnis überreicht“.

In Zweifel zog der Anwalt auch die Angaben aus den Stasi-Akten. In ihnen wird vermerkt, Monika Haas habe gegenüber dem früheren RAF- Mitglied Werner Hoppe eingestanden, dem Entführer-Kommando die Waffen übergeben zu haben.

Auffälliger Widerspruch ist für Golzem, daß diese Angaben einerseits mit dem Hinweis auf eine „vermutliche Quelle“ und andererseits von Hoppe bereits zu einem Zeitpunkt gemacht worden sein sollen, als er noch gar nicht mit Monika Haas zusammengetroffen war. Wolfgang Gast