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Polizeiliche Staatsschutzverfahren und gerichtlicher Anklageerfolg

4)Nur „sonstige Delikte mit politischem Bezug“

5)Die in Fußnote 2 beschriebenen Straftaten ohne „sonstige Delikte mit politischem Bezug“

6)Quelle für diese Spalte: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 „Rechtspflege“. Da die Justiz-Statistik bei den sonstigen Delikten keine Zuordnung macht, ob diese „politischen Bezug“ haben oder nicht, kann die Verurteilungsquote nur für die als politische Delikte im StGB unmittelbar ausgewiesenen Straftaten ermittelt werden (Katalog der Fußnote 2).

7)Da im Regelfall zwischen dem Abschluß polizeilicher Ermittlungen und der dann erfolgenden statistischen Erfassung und der gerichtlichen Aburteilung meist 1 Jahr oder mehr an Zeit vergeht, beziehen sich die Verurteilungsquoten im Regelfall nicht auf die Zahl der im selben Jahr polizeilich erfaßten Staatsschutzdelikte. Soweit stimmt der Jahresvergleich hier nicht. Er drückt nur Relationen aus.

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