: Bundesgrenzschutz mit neuen Aufgaben
Berlin (taz) — Seit gestern, 1. April, hat der Bundesgrenzschutz (BGS) neue Aufgaben. Die alten waren ihm durch die deutsche Einheit abhanden gekommen. Statt aber den BGS-Apparat schlicht abzubauen, hat ihm der Gesetzgeber per „Aufgabenübertragungsgesetz“ neue Aufgaben zugeschoben. Mit dieser Maßnahme will Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) nach eigenen Worten zu einer wesentlichen Entlastung der Länderpolizeien beitragen. In erster Linie verfolgt das neue Gesetz allerdings das Ziel, dem Grenzschutz eine gesicherte Zukunft zu verschaffen. Zum einen soll der BGS die Aufgaben der bisherigen Bahnpolizei übernehmen, zum anderen wesentlich für die Sicherheitskontrollen auf Flughäfen verantwortlich sein. Vor allem hier, so Seiters, würden rund 1.800 Länderpolizisten für andere Aufgaben frei. Die neue Regelung gilt für die alten Bundesländer, da der Grenzschutz in Ostdeutschland bereits seit der Vereinigung für die Kontrollen auf Flughäfen zuständig ist.
Als einziges der betroffenen Bundesländer hat Nordrhein-Westfalen angekündigt, gegen das BGS-Gesetz ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten zu wollen. Nach Überzeugung des Düsseldorfer Innenministers Herbert Schnoor (SPD) ist dieses Gesetz „verfassungswidrig, denn der Bund darf polizeiliche Funktionen nur ausüben, soweit ihm das Grundgesetz solche Aufgaben zuweist oder eine solche Zuweisung zuläßt“. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten in der Vergangenheit immer eine Bundespolizei abgelehnt. Statt ab sofort sein Personal beim BGS zu reduzieren, kritisiert Schnoor, greife der Bundesinnenminister zu Lasten der Länder nach neuen Zuständigkeiten. Um das föderative Prinzip zu sichern, sei es sinnvoller, die beim Grenzschutz nicht mehr erforderlichen Beamten in die Länderpolizei zu übernehmen und den Ländern die freiwerdenden finanziellen Mittel zu geben. Grundlage des Normenkontrollverfahrens ist ein Rechtsgutachten des Bielefelder Verfassungsrechtlers Hans-Jürgen Papier, der das Land Nordrhein-Westfalen in Karlsruhe vertreten wird. bg
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