Nicht ablesbar

■ betr.: "Einig Volk von Denunzianten", taz vom 30.3.92

betr.: „Einig Volk von Denunzianten“ von Falco Werkentin,

taz vom 30.3.92

Die Darstellung Werkentins zeichnet sich mehr durch Polemik als durch Sachkunde aus. Die Aufklärung von Straftaten ist Sache der Polizei, nicht des Verfassungsschutzes. Dem Verfassungsschutz obliegt vor allem die Extremismusbeobachtung außerhalb strafrechtlicher Relevanz sowie die Beobachtung extremistischer (zum Beispiel militanter) Bestrebungen im Vorfeld strafbarer Handlungen. Es versteht sich von selbst, daß der Polizei vom Verfassungsschutz übermittelte Informationen, die dieser bei der Verhinderung von Straftaten helfen, in keiner Kriminalstatistik auftauchen.

Aus der genannten Statistik läßt sich die Effektivität der Verfassungsschutzbehörden daher nicht ablesen. Dr.Hans-Gert Lange, Pressesprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz