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■ KINDERGELDBehinderten-Pauschbetrag

Bonn (afp) — Familien mit einem behinderten Kind, deren Einkommen über der Grenze für das volle Kindergeld liegt, können künftig unter bestimmten Voraussetzungen mehr Kindergeld als bisher erhalten. Seit Jahresbeginn kann für ein behindertes Kind analog zur steuerlichen Anrechnung durch das Finanzamt ein Behinderten-Pauschbetrag vom Einkommen abgezogen werden. Der Abzug erfolgt aber nicht automatisch, sondern muß beim Finanzamt beantragt werden.

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