INTERVIEW
: Erst künftig weniger Kohle an der Saar

■ Saarlands Innenminister Friedel Läpple (SPD) zu überhöhten Ministerpensionen

Saarländische MinisterInnen sind im Alter so gut versorgt wie nirgenwo sonst in deutschen Landen. Über die Tricks, die ihnen Altersruhegelder bis zu 13.000 Mark monatlich sichern, berichtet der 'Spiegel‘ in seiner neuesten Ausgabe. Die Jahre, die MinisterInnen auf den Abgeordnetenbänken des Landtags abgesessen haben, werden ihnen verfassungswidrig auf die spätere Pension angerechnet.

taz: Herr Läpple, wie lange Sind Sie schon Minister und wie lange Landtagsabgeordneter?

Friedel Läpple: Ich bin seit 1970 Landtagsabgeordneter und seit 1985 Minister und war von Januar 1973 bis 85 auch Fraktionsvorsitzender der SPD.

Haben Sie schon ausgerechnet, was Sie im Alter an Bezügen bekommen werden?

Ich habe Bezüge als Minister von etwa 16.000 Mark. Ich habe nach diesen langen Jahren 75 Prozent erreicht, das wären knapp 12.142 Mark Ruhegeld.

Es wird überall vom Sparen geredet, auch im armen Saarland. Wie wollen Sie der Bevölkerung erklären, daß Sie noch im Ruhestand derartig viel kassieren, während Löhne, Gehälter und Renten real sinken?

Sie müssen da den Vergleich ziehen mit der Privatwirtschaft. Wenn Sie das, was im öffentlichen Dienst für Minister und Ministerpräsidenten bezahlt wird, vergleichen mit dem, was leitende Angestellte in der Privatwirtschaft verdienen — beispielsweise selbst bei einem saarländischen Unternehmen, das zu 100 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand ist —, dann bewegt sich die Ministerbezahlung in einem vertretbaren Rahmen. Hundert leitende Angestellte bei diesem Unternehmen verdienen mehr als der saarländische Ministerpräsident.

Nun richtet sich die jüngste Kritik aber nicht gegen die Gehälter für Ihre Arbeit als Minister, sondern gegen die Bezahlung im Ruhestand und die, wie der Gutachter Herbert von Arnim festgestellt hat, verfassungswidrige Anrechnung von Abgeordnetenjahren auf das Ruhegeld ehemaliger Minister. Sie haben inzwischen gesagt, diesen Mißstand wollen Sie ändern. Wie?

Die Kritik, die der Gutachter geäußert hat — daß im Saarland wie auch in Rheinland-Pfalz Abgeordnetenjahre zur Hälfte mitgezählt werden —, ist berechtigt. Deswegen werden wir unser Ministergesetz so ändern, wie es der Bund auch getan hat. In Zukunft können die Abgeordnetenjahre nicht mehr angerechnet werden. Ich gehe davon aus, daß wir im Herbst das neue Ministergesetz verabschieden werden.

Gilt das dann auch für die jetzt amtierenden Minister?

Es gilt für die zukünftigen.

Also für Sie nicht?

Nein. Genau wie es die Neuregelung für die Bundesminister vorsieht, wird es dann auch im Saarland gehandhabt. Interview: bm