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Oberverwaltungsrichter haben Bedenken gegen Quotierung

Berlin (taz) — Auch in Berlin meldete das Oberverwaltungsgericht nun starke Bedenken gegen die Verfassungskonformität des gültigen Landesantidiskriminierungsgesetzes an. In einem Eilverfahren bestätigte das Gericht vergangenen Freitag eine von der ersten Instanz erlassene Anordnung, mit der es der Berliner Finanzverwaltung weiterhin untersagt bleibt, eine Planstelle bevorzugt mit einer Frau zu besetzen. Ein als gleich qualifiziert angesehener männlicher Mitbewerber hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht die einstweilige Verfügung erwirkt.

In einer ersten Stellungnahme reagierte Christine Bergmann, die Berliner Senatorin für Frauen, gestern gelassen auf diese Entscheidung. „Es handelt sich hier nur um eine Entscheidung in einem vorläufigen Verfahren“, erklärte sie, „damit ist weder das Landesantidiskriminierungsgesetz außer Kraft gesetzt, noch eine Entscheidung über die Besetzung der Stelle gefallen.“ Die Senatorin kündigte an, es sei jetzt ihr Ziel, möglichst schnell einen Vorlagebeschluß beim Bundesverfassungsgericht zu erreichen.

Mit seiner Entscheidung folgte das Berliner Oberverwaltungsgericht im wesentlichen einer Entscheidung in Nordrhein-Westfalen, mit der das dortige Münsteraner OVG vor vierzehn Tagen die Quotenregelung für möglicherweise verfassungswidrig erklärt hatte. Bereits im März hatte das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt, die umstrittene Frauenförderungspraxis in einem Eilverfahren zu behandeln, und darauf verwiesen, daß sich Verwaltungen und öffentlicher Dienst an der gültigen Rechtslage zu orientieren hätten. flo

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