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Tod und Trauer

Im Konflikt zwischen Staat und RAF scheint auf beiden Seiten die Fähigkeit zur Vergangenheitsaufarbeitung noch nicht entwickelt  ■ VON KLAUS JÜNSCHKE

Man stelle sich vor, die RAF hätte gesiegt: ein paar Millionen BundesbürgerInnen wären eines schönen Sommers, statt an die Riviera und nach Mallorca zu reisen, mit Knüppeln nach Bonn gezogen und hätten — „Der Freiheit eine Gasse! Selbstbedienung für alle!“ — das Regierungsviertel plattgemacht.

Schon Karl Marx hat für diesen Fall Reaktionen vorausgesehen und dagegen die „Diktatur des Proletariats“ empfohlen. Es hätte sich also Widerstand gegen die neue RAF- Regierung entwickelt. Nennen wir diesen Widerstand mal „Contra- Gruppe“. Ausgestattet mit den Erfahrungen aus der vorrevolutionären Zeit, als die RAF noch Opposition war, wären dann die „Contras“ zu gezielten bewaffneten Aktionen gegen führende Repräsentanten des RAF-Establishments übergegangen und hätten einige von ihnen ermordet. Bei den darauf folgenden Großfahndungen wären große Teile der „Contras“ verhaftet worden.

Gedankenspiel

Gehen wir weiter davon aus, daß unter der RAF-Regierung ein in der kapitalistischen Bundesrepublik üblicher Strafvollzug fortgeführt worden wäre, und die Täterinnen und Täter aus der „Contra-Gruppe“ nach 15 Jahren ihre Freilassung aus den Gefängnissen fordern. Wie würde sich die RAF an der Macht verhalten?

Da es sich bei den Freizulassenden um Menschen handeln würde, die viele ihrer nächsten Freunde umgebracht haben, ist klar, daß es nicht zur umstandslosen Freilassung aller Gefangenen aus der „Contra- Gruppe“ käme. Es würde im Gegenteil ein Prüfungsverfahren in Gang gesetzt, um Kenntnis über die Zukunftspläne der Gefangenen zu erhalten.

Die dringlichste Frage wäre: würden die „Contras“ nach ihrer Entlassung wieder in den Untergrund gehen und sich den noch vereinzelt existierenden Kommandos anschließen? Zweifellos würden in diesen Überlegungen auch die Angehörigen der von den „Contras“ ermordeten führenden Genossinnen und Genossen dieser RAF-Regierung eine Rolle spielen. Das nicht nur, weil die RAF-Regierung aus Respekt vor dem Leid und der Trauer der Angehörigen diese miteinbeziehen müßte. Sie würde auch die „Contras“ nach ihren Einstellungen zu den vergangenen Taten fragen, um sich ein Bild davon zu machen, wie ernst es ihnen mit der Neuorientierung ist.

Ein Gedankenspiel. Aber weil es so einfach ist, wird nicht verstanden, warum es von seiten der RAF und der Gefangenen aus der RAF bisher kein Wort über die Opfer der Auseinandersetzung gibt, von der sie sich verabschiedet haben. Kein Wort über die von der RAF getöteten Menschen, kein Wort über die Toten aus den eigenen Reihen.

Eine erste Annäherung an eine Antwort kann ich mit einer sehr viel unwichtigeren Auseinandersetzung aus meiner Haftzeit geben. Während der Untersuchungshaft in der JVA Zweibrücken hatte ich im Verlauf der ersten drei Jahre eine halbe Stunde täglich allein Hofgang, war also 231/2 Stunden allein auf der Zelle. Die Zellen um mich herum waren geräumt worden. Abgesehen von zwei halbstündigen Angehörigenbesuchen im Monat und den Besuchen der Anwälte hatte ich nur „Kontakt“ zum Knastpersonal. Nach zwei Jahren — in vielen Medien heute immer noch als „sogenannte Isolationshaft“ bezeichnet — war ich krank: Kreislaufzusammenbrüche, an manchen Tagen konnte ich nicht einmal mehr verständlich sprechen, und es kam zu drastischen Wahrnehmungsverzerrungen — ich schmeckte im Essen Dinge, die nicht drin waren, in der Zelle fing es an, nach Gas zu riechen.

In dieser Zeit beschwerten sich die Knastbeamten immer wieder bei mir, weil ich ihre Grüße wie „guten Morgen“, „guten Tag“, „gute Nacht“ nicht erwiderte. Ich habe nur das Allernötigste mit ihnen gesprochen und ihnen erklärt: solange ich so unmenschlich behandelt werde, gibt es für mich weder einen guten Morgen, noch einen guten Tag, noch eine gute Nacht. Sie könnten aber sicher sein, daß ich mich wie alle anderen Gefangenen verhalten würde, sobald ich Haftbedingungen wie diese hätte. Das haben sie verstanden. Unter den Beamten war keiner, der in seiner Dienstzeit jemals erlebt hatte, daß Gefangene über eine so lange Zeit dermaßen rigide vom allgemeinen Knastleben abgesondert wurden. Einige haben mir persönlich versichert, daß sie das nicht billigten, sie hätten aber als die „kleinen Lichter“, die sie seien, keinen Einfluß auf die Anordnungen von oben.

Vielleicht ist diese kleine Geschichte geeignet, denjenigen, die von den Gefangenen einige Worte über die von der RAF ermordeten Menschen verlangen, zu vermitteln, daß dies nicht unter allen Umständen einzufordern ist. Ein menschliches Verhalten kann legitimerweise nur unter menschlichen Umständen eingefordert werden. Ich gehe davon aus, daß allen Gefangenen klar ist, daß die sogenannte Versöhnungsinitiative des Bundesjustizministers keine einseitige Sache sein kann, wenn sie gelingen soll.

In ihrer Erklärung vom 15.April schreibt Irmgard Möller, daß es erst mit der Freilassung der haftunfähigen Gefangenen Günter Sonnenberg und Bernd Rössner „ein rationales Moment in der Auseinandersetzung zwischen den politischen Gefangenen und dem Staat“ gibt. Das gehört in diesen Zusammenhang. Über die Entlassung von haftunfähigen Gefangenen kann nicht diskutiert werden, sie müssen entlassen werden. Erst damit ist eine Gesprächssituation geschaffen.

Irmgard Möller und einige andere Gefangene aus der RAF könnten längst entlassen sein. Sie verweigern solange ihre Zustimmung zur Überprüfung der Fortdauer ihrer Haft, solange die Haftunfähigen nicht entlassen sind. Das sollte sich jeder klarmachen, der über die Gefangenen nachdenkt, und über ihre Moral und ihr Verhalten urteilt. Diese Leute werden — wie in der Zeitung 'Arbeiterkampf‘ vom 6.Mai 1992, Seite 33, wo vom „erbärmlichen Abgang der RAF“ die Rede ist — von Schwachköpfen angepißt, die sich als „radikale Linke“ selbst beweihräuchern, weil sie keine Praxis vorzuweisen haben, die für sich sprechen könnte.

Die RAF schrieb in ihrer fünfseitigen Erklärung vom 10.April 1992, mit der sie die Einstellung ihres bewaffneten Kampfes bekanntgab: „Und das hier ist auch nur ein Anfang, und wir werden demächst über alles genauer reden.“ Ich denke, daß man sich darauf verlassen kann.

In den vergangenen Jahren — man erinnere sich nur an den Genickschußmord an dem 20jährigen US- Soldaten Pimenthal und die schnoddrige Reaktion der RAF auf die Kritik aus der Linken oder an die ausgebliebene Antwort auf den offenen Brief der Brüder des ermordeten Diplomaten Gerold von Braunmühl — habe ich gefürchtet, daß diese Truppe völlig verkommen ist. Ihr Text vom 10.April hat das widerlegt. Der Anspruch, mit dem sie einmal angetreten sind, ist nicht ganz verloren gegangen — trotz einer Praxis, die nur noch aus Hinrichtungen bestand.

Todfeindschaft

Aber weil die Rückkehr aus der Todfeindschaft ein so enormer Schritt ist, sollte man ihnen und den Gefangenen Zeit lassen und nicht so tun, als seien alle offenen Fragen in ein paar Wochen zu klären. Seit vielen Jahren werden Fragen gestellt, die beantwortet werden müssen. Es bedarf sicher einer noch gründlicheren Auseinandersetzung mit der Geschichte der RAF und der staatlichen Reaktion auf sie, damit diese Antworten möglich werden.

Der Tod und die Trauer in dieser Geschichte können von mir nur in Stichworten thematisiert werden. Gegen mögliche Mißverständnisse sei daher gesagt, daß es nicht um eine Aufrechnung geht. Die Unversöhnlichkeit, mit der sich Staat und RAF polizeilich/militärisch gegenüberstanden, hat nicht nur zu gegensätzlichen Interpretationen der Ereignisse geführt, sondern hat sogar den Tod und die Trauer zur politischen Manövriermasse verkommen lassen. Auf beiden Seiten.

In seinen Studien über die Deutschen spricht Norbert Elias davon, daß es in der Auseinandersetzung zwischen den protestierenden Studentinnen und Studenten und den staatlichen Autoritäten zu Versehen kam, von denen die Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg wahrscheinlich das folgenreichste war: „In einer solchen Situation erhält ein Versehen wie dieses die Bedeutung eines Fanals: Wenn der Staat Gewalt gebraucht, müssen wir auch Gewalt gebrauchen.“

Auf der einen Seite wurde ein Versehen, ein Unfall wahrgenommen — der Polizeibeamte Kurras war folglich keinen Tag in Haft —, auf der anderen Seite fühlten sich Teile der Protestbewegung zum Abschuß freigegeben. Die Schüsse auf Rudi Dutschke an Ostern 1968 haben das bekräftigt. Die Militarisierung der Auseinandersetzung mit der Gründung der RAF führte dann zu einem Lagerdenken, in dem es nur noch Terroristen und Sympathisanten auf der einen Seite und die Polizei und anständige Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite gab.

Die Fahndung

Am 25.Juni 1972 wurde der britische Handelsvertreter Ian McLeod anläßlich einer RAF-Fahndung durch die geschlossene Schlafzimmertür von einem Polizeibeamten erschossen. Die Staatsanwaltschaft lehnte ein Verfahren mit der Begründung ab, der Schütze habe sich in Putativ-Notwehr befunden.

Am 4.Mai 1979 wurde Elisabeth von Dyck beim Betreten einer Wohnung, in der drei Polizeibeamte auf sie warteten, in den Rücken geschossen und dadurch getötet. Obwohl ihr Kommen durch Polizeibeamte angekündigt war, die vor dem Haus postiert waren, konnte sie angeblich nicht festgenommen werden. Da wurde dann schon nicht einmal mehr von vermeintlicher Notwehr gesprochen.

Ist jemals in einer Zeitung der Bundesrepublik oder in einem Prozeß gegen RAF-Mitglieder auch nur in Erwägung gezogen worden, RAF- Mitglieder hätten auch aus Angst oder Versehen geschossen? Es war immer heimtückischer Mord. Tatsächlich hat die RAF auch viele Taten begangen, die so bezeichnet werden müssen: am 8.August 1985 lockten zwei RAF-Mitglieder den 20jährigen US-Soldaten Edward Pimenthal aus einer Disco in ein Waldstück, wo sie ihn mit einem Genickschuß töteten. Zur Rechtfertigung gaben sie bekannt, sie hätten seine Identity card für einen Anschlag gebraucht. Die Frage aus den Reihen der Linken, warum sie wie Faschisten handeln könnten, haben die RAF-Mitglieder bis heute nicht beantwortet.

Während die RAF und ihre Sympathisanten nach der Erschießung von Elisabeth von Dyck von „Kill- Fahndung“ sprachen, nahmen sie nicht wahr, daß die RAF-Mitglieder selbst zu Killern geworden waren.

Die Toten

Als der entführte Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer von der RAF am 18.Oktober 1977 ermordet worden war, hat ein Unbekannter unter dem Pseudonym „Mescalero“ in einer Göttinger Studentenzeitung von seiner „klammheimlichen Freude“ gesprochen, die er zunächst bei dieser Nachricht empfunden habe. In dem Text wird diese spontane Emotion kritisiert. Die bundesdeutschen Medien haben ihn in einer blindwütigen Kampagne zum Monstrum erklärt — Professoren wie Peter Brückner, die gegen diese Hetze die öffentliche Reflexion und Selbstverständigung verteidigten, wurden für diese Bemühungen mit Berufsverbot bestraft.

Am 6.September 1978 wurde Willy-Peter Stoll bei einer Personenkontrolle in einem China-Restaurant in Düsseldorf erschossen. Am 11.September 1978 konnte man dazu im 'Spiegel‘ lesen: „Beim Geburstags-Empfang für seine Parteifreundin Liselotte Funke konnte sich Innenminister Gerhart Baum am vergangenen Donnerstag der Gratulanten kaum erwehren. Peinlich berührt von den Glückwünschen zum Todesschuß auf den mutmaßlichen Terroristen Willy-Peter Stoll, wehrte er ab: ,Wenn einer erschossen wird, ist keine Zeit zum Jubeln.‘“ ('Spiegel‘ Nr. 37/78, Seite 21) Diejenigen, die sich nicht klammheimlich, sondern offen über den Abschuß von Willy- Peter Stoll gefreut hatten, traf weder eine Medienkampagne noch ein Berufsverbot.

Beerdigungen

Wurde ein Opfer der RAF beerdigt, gab es einen feierlichen Staatsakt mit einer Würdigung der Person des Toten. Sehr oft konnte das durch eine Direktübertragung im Fernsehen mitverfolgt werden. Wenn ein RAF- Mitglied beerdigt wurde, sorgten Polizei und Medien dafür, daß der Kampf gegen die RAF auch da nicht aus den Augen verloren wurde. Vom Begräbnis von Gudrun Ensslin, Andreas Baader und Jan-Carl Raspe gingen Bilder um die Welt, die Teilnehmer der Trauergemeinde mit im Nacken verschränkten Händen zeigten, wie sie durch ein dichtes Polizeispalier liefen. Nur durch ein Machtwort des Stuttgarter Oberbürgermeisters Rommel wurde es möglich, daß die drei Toten auf dem Stuttgarter Friedhof beerdigt werden konnten, der nach Meinung vieler nur für „anständige Menschen“ reserviert sei.

Diese wenigen Beispiel zeigen, wie wenig Tod und Trauer bei dem jeweils anderen bis heute respektiert wurden. Die RAF-Mitglieder müssen wahrnehmen, daß alle, die sie wegen ihrer Funktion in Staat und Wirtschaft umgebracht haben, Menschen waren, um die Angehörige und Freunde geweint und getrauert haben. Die Gegenseite muß anerkennen, daß die Gefangenen aus der RAF auch Tote zu beklagen haben, Freundinnen und Freunde, die aber bis heute als eine Art mindere Tote in dieser öffentlichen Diskussion ignoriert werden.

Wenn das, was Bundesjustizminister Kinkel als Versöhnung bezeichnet hat, gelingen soll, dann sollten sich beide Seiten nicht überfordern. Alexander und Margarete Mitscherlich schrieben 1967 in ihrem Buch Die Unfähigkeit zu trauern: „Diese deutsche Art, das schier Unerreichbare kompromißlos zu lieben, daß das Erreichbare darüber verlorengeht, wiederholt sich in der deutschen Geschichte seit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.“ Erreichbar ist die Beendigung des bewaffneten Kampfes durch die RAF. Das hat die RAF angeboten. Die Gefangenen haben deutlich zu verstehen gegeben, daß sie ihre politischen Vorstellungen nicht mehr mit Gewalt durchsetzen wollen.

Versöhnung

Die Brüder des am 10.Oktober 1986 in Bonn ermordeten Diplomaten Gerold von Braunmühl haben sich in einem offenen Brief an die Mörder ihres Bruders gewandt. Bis heute warten sie auf eine Antwort.

Bei der Festnahme von Christof Wackernagel und Gerd Schneider am 5.September 1980 kam es zu einer Schießerei, bei der die beiden RAF-Mitglieder und mehrere holländische Polizeibeamte schwer verletzt wurden. Wackernagel und der von ihm verletzte damalige Leiter der Amsterdamer Mordkommission sind heute befreundet.

Für einen Gefangenen aus der RAF, der einen Polizisten getötet hat, versuchte ein hoher SPD-Politiker, der von diesem Gefangenen um diese Vermittlung gebeten worden war, ein Gespräch mit der Witwe herzustellen. Sie konnte das nicht.

'Bild am Sonntag‘ fragte an Ostern die Witwe des am 22.Oktober 1971 in Hamburg ermordeten Polizisten Norbert Schmidt, was sie tun würde, wenn sie dem Täter heute gegenübertreten würde. Ihre Antwort: „Erschießen.“ Im selben Blatt war im vergangenen Jahr zu lesen, was für Frau Schleyer das schlimmste wäre: der vom Bundespräsidenten von Weizsäcker begnadigten Angelika Speitel in der Fußgängerzone von Stuttgart zu begegnen. Die persönliche Versöhnung zwischen Täter und Opfer, zwischen Täter und Angehörigen und Freunden der Opfer, ist eine höchst private Angelegenheit, die nicht in die Öffentlichkeit gehört.

Die rechten Politiker und Journalisten, die gegen die Initiative von Bundesjustizminister Kinkel das Leid der Angehörigen zum Knüppel machen und damit öffentlich auf die Gefangenen einschlagen — um diese Initiative zu kippen — waren bei der Verabschiedung der Kronzeugenregelung nicht zu hören. Die Politiker von CDU/CSU forderten für die Kronzeugen, selbst wenn sie gemordet hatten, völlige Straffreiheit. Wer aber das Leid der Angehörigen von RAF-Opfern benutzt, wie es ihm gerade paßt, der sollte besser davon schweigen.

Was jedoch verlangt werden kann und muß, ist die Aufarbeitung der Vergangenheit als geringster Versuch der Wiedergutmachung. Auch da ist der Staat gefordert: es gibt auch an ihn viele Fragen, die bis heute ohne Antwort geblieben sind.

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