Baldur gibt nicht auf

■ »Outing«-Fall Ubbelohde geht in die sechste Runde

Charlottenburg. Berlins teuerster Asexueller, der Charlottenburger Ex-Bezirksbürgermeister Baldur Ubbelohde (CDU), wird weiter die Gerichtsbarkeit beschäftigen. Nach insgesamt fünf Zivil- und Strafprozessen um diesen frühen Fall von Hetero-»Outing« wird es nun eine sechste Runde im Rechtsstreit geben.

Wir erinnern uns: Im Bezirkswahlkampf 1989 brachte die Charlottenburger Alternative Liste (AL) eine schwul-lesbische Wahlausgabe der Zeitschrift 'Stachel‘ heraus. Darin wurde der stockbürgerliche Bezirkschef und Familienvater Ubbelohde von dem damaligen AL-Politiker Micha Schulze auf satirische Weise hochgenommen, Überschrift: »Ist Baldur hetero?«. Ubbelohde, der ansonsten als »anständig schwuler Politiker und Mensch« bekannt sei, hieß es weiter, sei in einem »einschlägig bekannten heterosexuellen Etablissement in Zehlendorf« gesehen worden. Rasch wurde die AL-Zeitung beschlagnahmt, und Ubbelohde sicherte mit einer legendären eidestattlichen Erklärung zu, daß er weder »homosexuell, schwul oder heterosexuell« sei.

Mit der Satire sollte zwar nur die diskriminierende Wirklichkeit emanzipativ auf den Kopf gestellt werden. Doch Ubbelohde fühlte sich eben beleidigt und klagte zivil. Schmerzensgeldforderung: 20.000 Mark. Auch die politische Staatsanwaltschaft fühlte sich bemüßigt, die patriarchale Ordnung zu verteidigen, und startete einen Strafprozeß. Im Zivilverfahren mußten Schulze und die AL am Ende der zweiten Instanz 10.000 Mark berappen. Im Strafverfahren kam es zu zwei Freisprüchen, doch legten Ubbelohde und die Staatsanwaltschaft Revision ein. Passend zu den aktuellen Bezirkswahlen hat das Kammergericht nun am 7. Mai in dritter Instanz entschieden, das Verfahren an das Landgericht zurückzuverweisen. Es habe nicht genau genug geprüft, ob auch eine »offenkundige Satire« ins Persönlichkeitsrecht eingreife. Mit dem Prozeß wird etwa in einem halben Jahr gerechnet. kotte