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Paragraph 218 und kein Ende?

Frauen stehen im Erwerbsleben, sind überwiegend allein zuständig für Haushalt, Kindererziehung und Familienfinanzen, kümmern sich um Schul-und Kindergartenprobleme, schlagen sich mit all den Widrigkeiten des Alltags herum..; man(n) traut und mutet ihnen einiges zu. Wird die frau aber schwanger, traut man(n) ihr plötzlich nicht mehr und mutet ihr Zwangsberatung zu...

Nicht nur, daß die SPD und GRÜNE/Bündnis 90 jetzt hinsichtlich Beratungspflicht umschwenken, ohne die ersatzlose Streichung des § 218 bzw. wenigstens die bedingungslose Fristenlösung auch nur versucht zu haben, da stellt sich auch eine Frau Süssmuth hin und kritisiert die fehlende Definition der Notlage im Entwurf. Was glaubt Frau Süssmuth denn, daß Frauen mal eben so, weil ihnen gerade danach ist, einen Abbruch vornehmen lassen?

Würden Männer Kinder kriegen, wäre Abtreibung ein Grundrecht! Demokratische Fraueninitiative Bremen

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