: Operation unnötig
Toulouse (dpa) — Ein französischer Urologe, der einem Patienten unnötigerweise die Harnblase entfernt hatte, ist am Mittwoch vom Landgericht in Toulouse zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte muß außerdem 56.000 Mark Schadensersatz zahlen. Der geschädigte Patient hatte 1988 Klage eingereicht, nachdem weitere Spezialisten festgestellt hatten, daß die Blasenoperation überflüssig war.
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