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Berufsrente: CS-Tränengasübung führte zu Lähmung

Berufsrente: CS-Tränengasübung führte zu Lähmung

Seit acht Jahren kämpft ein ehemaliger Unteroffizier eines Jagdbomergeschwaders vergeblich um eine Rente von der Bundeswehr. Seine Querschnittslähmung und Nervenerkrankung sei auf den Umgang mit CS-Tränengas in einer ABC-Einheit zurückzuführen, behauptete er. Jetzt hat der Mann gute Chancen, doch noch eine Rente zu bekommen. Denn das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat das Landessozialgericht in Hannover angewiesen, den Fall erneut zu untersuchen. Das Urteil des BSG wurde jetzt veröffentlicht (Az.: 9a RV 4/91). Wenn Wissenschaftler allein die „Möglichkeit“ einer solchen Erkrankung nach dem Gebrauch von Tränengas nicht ausschließen, dann könnte der frühere Unteroffizier auf eine Rente hoffen, findet das BSG. dpa

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