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Düsseldorf klagt in Karlsruhe gegen Bundesgrenzschutz-Gesetz

Düsseldorf (AFP) — Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will die nordrhein-westfälische Landesregierung das „Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz“ (BGS-Gesetz) zu Fall bringen. „Wir wollen kein FBI nach amerikanischem Vorbild“, begründete Innenminister Schnoor gestern die Einleitung des Normenkontrollverfahrens. Sein Land wolle frühzeitig verhindern, daß die Bundesregierung schrittweise eine Bundespolizei einführe. Das am 23. Januar 1992 in Kraft getretene GBS-Gesetz verlagert die Aufgaben der Bahnpolizei auf den Bundesgrenzschutz (BGS). Darüber hinaus ermöglicht es dem BGS die Übernahme der Sicherheitsaufgaben auf den Flughäfen. „Hier geht es um Polizeiaufgaben, die das Grundgesetz den Ländern, nicht dem Bund zuweist“, erklärte Schnoor. Die Sorge vor einer Bundespolizei sei schon deshalb gerechtfertigt, weil der BGS bei der Übernahme von rund 3.000 Bediensteten der Bahnpolizei und des bahnpolizeilichen Fahndungsdienstes insgesamt 33.000 Mitarbeiter zähle.

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