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Herbizide im Wasser

 ■ Anwendungsverbot von Planzenschutzmitteln

Grundwassergefährdung in Stellingen. Die Umweltbehörde hat gestern für ein vorwiegend von der Bundesbahn und Kleingärtnern genutzes Gebiet in Stellingen und Langenhorn ein Anwendungsverbot für 74 Pflanzenschutzmittel beziehungsweise darin enthaltenen Wirkstoffe erlassen. Das Verbot gilt ab Samstag. Als Begründung nannte die Umweltbehörde eine stark überhöhte Konzentration von Pflanzenschutzmitteln im oberflächennahen Grundwasser.

Im Raum Stellingen/Langenhorn, so heißt es in einer Presseerklärung, seien in den vergangenen beiden Jahren die höchsten Pflanzenschutzmittel-Konzentrationen im oberflächennahen Grundwasser festgestellt worden. Der Grenzwert von 0,5 Mikrogramm pro Liter Wasser sei bei verschiedenen Messungen deutlich überschritten worden. Der Spitzenwert, 54,3 Mikrogramm pro Liter, wurde 1990 gemessen, 1991 lag er bei 28,6 Mikrogramm, in diesem Jahr bei 5,2 Mikrogramm.

Eine akute Gefährdung des Trinkwassers schloß Umweltbehördensprecher Kai Fabig gestern aus. Bisher sei in den tiefer gelegenen Grundwasserreservoirs, aus denen das Hamburger Trinkwasser entnommen wird, keine überhöhte Konzentration festzustellen. Da im Bereich Stellingen/Langenhorn aber die in anderen Stadtgebieten vorhandenen nahezu undurchlässigen Trennschichten zwischen oberflächennahem und tiefer gelegenem Grundwasser fehlten, bestehe die Gefahr, daß die Schadstoffe bis in die Reservoirs einsickerten.

Bei den Kleingärtnern und der Bundesbahn, die von der Umweltbehörde als mögliche Verursacher der Verunreinigung genannt wurden, traf die Anordnung der Behörde gestern auf Unverständnis. Die Umweltbehörde will die Einhaltung der neuen Vorschriften künftig mit Stichproben überprüfen. Verstöße sollen mit Geldbußen bis zu 50000 Mark geahndet werden. uex

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