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■ Neues Abtreibungsrecht nicht in KraftKarlsruhe erließ Stopp für Paragraph 218

Karlsruhe (taz) — Die Fristenregelung kann vorläufig nicht in Kraft treten. Mit einer einstweiligen Anordnung stoppten die Karlsruher Verfassungsrichter gestern das neue Abtreibungsrecht, das ansonsten heute rechtsgültig geworden wäre. Bis zur Hauptverhandlung, in der Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Fristenregelung mit Beratungspflicht prüfen muß, gilt daher weiterhin die bisherige Abtreibungsregelung: Im Osten bleibt es bei einer Fristenregelung ohne Beratungspflicht, im Westen bei der Indikationsregelung. Mit seinem Urteil folgte der Zweite Senat des Verfassungsgerichts dem Eilantrag von 247 Bundestagsabgeordneten der Unionsfraktion und der bayerischen Landesregierung, die das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz für verfassungswidrig halten.

So befürchtete der Vertreter der Reformgegner, Fritz Ossenbühl, Abtreibungen würden durch das neue Gesetz zum „legitimen Mittel der Familienplanung“. Auf der Gegenseite betonte der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger, das neue Gesetz biete durch die zahlreichen sozialen Maßnahmen mehr Lebensschutz als das bisherige Recht. Am Nachmittag zog sich der Zweite Senat, dem mit Richterin Karin Graßhof nur eine Frau angehört, zur Beratung zurück. Erst am späten Abend wurde das Urteil bekannt.

Die Frankfurter Strafrechtlerin Monika Frommel hielt den Karlsruher Spruch keinesfalls für eine Vorentscheidung gegen die Fristenregelung. Nach langjährigen Diskussionen um das Abtreibungsrecht sei eine klärende Hauptverhandlung nur zu begrüßen. Mit einem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird Ende des Jahres gerechnet.

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