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Heß-Aufmarsch und Gegendemo gestoppt

Gerichte verbieten Neonazi-Aufmarsch und Gegenkundgebung in Wunsiedel und Bayreuth  ■ Aus Nürnberg Bernd Siegler

Bayerische Gerichte und städtische Ordnungsämter versuchen mit allen Mitteln, eine antifaschistische Demonstration am Samstag im Freistaat zu verbieten. Die Veranstaltung sollte die Antwort auf den von neonazistischen Gruppen aus dem In- und Ausland beabsichtigten „Gedenkmarsch“ anläßlich des 5. Todestags des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß sein. In ihrem Verbotsbescheid für die antifaschistische Demonstration stellte die Stadt Bayreuth jetzt die Anmelder dieser Versammlung in die „linksterroristische“ Ecke.

In den letzten Jahren entwickelte sich die Grabstätte von Rudolf Heß in Wunsiedel zum Wallfahrtsort für militante Neonazis. Für dieses Jahr riefen neonazistische Organisationen aus ganz Europa, Südafrika und Kanada zum Marsch in Wunsiedel auf. Inzwischen haben das Landratsamt Wunsiedel sowie die Städte Bayreuth und Plauen den Aufzug beziehungsweise Ersatzveranstaltungen verboten. Der für Wunsiedel angemeldete Aufmarsch der Rechtsextremisten wurde letztinstanzlich vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen des „hohen Gewaltpotentials“ der Heß-Anhänger verboten. Die Neonazis wollen eventuell nach München, nach Weiden oder Dresden ausweichen.

Das generelle Versammlungsverbot des Landratsamtes betrifft auch die geplante antifaschistische Demonstration in Wunsiedel. Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte dieses Verbot. Die Veranstalter könnten „an jedem Ort und zu jeder Zeit in legitimer Weise gegen Rassismus, Faschismus und Ausländerhaß demonstrieren, nicht jedoch gerade am Wochenende vor dem Todestag von Rudolf Heß“, argumentierten die Richter. Vorher hatte das Ordnungsamt der Stadt Bayreuth eine antifaschistische Demonstration in der Wagnerstadt verboten, da diese eine „unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ darstellen würde.

Ordnungsreferentin Sabine Krautstrunk argumentierte gestützt auf Unterlagen der Verfassungsschutzämter vor allem damit, daß die von zwei Anmeldern angegebene Adresse, die Gneisenaustr. 2a in Berlin, identisch sei mit der Adresse der „linksterroristischen Publikation Interim. Daß sich im Mehringhof unter anderem auch eine Schule für Erwachsenenbildung, ein Theater oder eine Fahrradwerkstatt befinden, störte sie nicht.

Gegen die dritte Anmelderin, die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke, führt die Ordnungsbehörde ins Feld, daß gegen sie derzeit Ermittlungen wegen Verletzung der Bannmeile in Zusammenhang mit einer Demonstration gegen den § 218 in Bonn laufen. Da Antifaschismus zudem „Themenschwerpunkt der linksextremistisch/radikalen und autonomen Szene“ sei, würde eine Demonstration dieser Art „ein willkommenes Ziel dieser Szene“ sein. Aus diesen Gründen wäre die Gewaltbereitschaft der Anmelder und DemonstrantInnen „erwiesen“.

Nicht nur Rechtsanwalt Stroebele wehrt sich gegen diese „absurde“ Begründung. Ulla Jelpke kritisiert, daß damit „knallhart“ antifaschistische DemonstrantInnen mit Neofaschisten gleichgesetzt würden. Sie kündigte juristische Schritte gegen das Verbot an. Die Veranstalter rufen weiterhin zur antifaschistischen Demonstration auf.

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