■ MIETVERTRÄGE
: Bei Tod Kündigung?

München (dpa) — Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe soll entscheiden, ob in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Mietvertrag eines verstorbenen Partners von dessen Freund oder Freundin übernommen werden kann. Während das OLG Saarbrücken den Einstieg des Lebenspartners in das Mietverhältnis des Verstorbenen für rechtens hält, lehnt das Bayerische Oberste Landesgericht dies unter Berufung auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab.