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Organhandel soll bestraft werden

Bonn (AP) — Organhandel soll künftig unter Strafe gestellt werden. Das ist einer der Kernpunkte eines Transplantationsgesetzes, die die rechts- und gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis und Paul Hoffacker, gestern in Bonn vorstellten. Wer in Zukunft Paß oder Personalausweis beantragt, soll sich dazu äußern, ob er bereit ist, ein Organ zu spenden. Er kann dies aber auch offenlassen. Geis und Hoffacker hoffen, daß die Zahl der Organspender deutlich steigt, wenn die Voraussetzungen für Transplantationen gesetzlich geregelt sind. Derzeit gelten in Westdeutschland die Regeln für die Organentnahme von den ärztlichen Standesorganisationen und den Transplantationszentren. In Ostdeutschland, das sich weitgehend an die westdeutschen Regeln hält, ist aber noch das alte DDR-Recht ausschlaggebend, wonach die Organentnahme nur durch den ausdrücklichen Widerspruch des Betroffenen unterbunden werden kann. Nach Angaben der Experten warten in Deutschland derzeit 6.000 bis 8.000 Dialysepatienten auf Nierentransplantationen, aber nur 2.000 pro Jahr können eine Spenderniere eingesetzt bekommen.

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