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890 Mark reichen für Baby-Erstlingsausstattung

Für die Ausstattung ihres neugeborenen Babies kann eine Sozialhilfempfängerin nicht mehr als 890 Mark an Beihilfe verlangen. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hervor. Damit wurde die Klage einer Frau aus Hann. Münden (Landkreis Göttingen) abgewiesen. Die Richter betonten, Kinderbetten und Kinderwagen seien gebraucht für etwa 100 bis 150 Mark erhältlich. Dies sei der Klägerin zuzumuten gewesen.

(AZ: 4 A 4043/91) dpa

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