Fäkalienprozeß: Die Bundesbahn vor Gericht

■ Scheißen auf Deutschland

Scheißen auf Deutschland

Itzehoe (dpa) — Ob die Deutsche Bundesbahn (DB) auch künftig ihre Zugtoiletten „nach unten“ entsorgen darf, wird jetzt vom Itzehoer Landgericht entschieden: Im Hochdonner „Fäkalienprozeß“ wurden die ersten Zeugen vernommen.

Einen regelmäßigen „Fäkalienregen“ unter der Hauptzugverbindung Hamburg-Sylt wollte allerdings niemand bezeugen. Lediglich der direkte Nachbar des Klägers mußte auf seiner im Freien trocknenden Wäsche schon öfter braune Flecken feststellen: „Zuerst habe ich gedacht, das ist Rost. Aber dann dämmerte es mir“, sagte der Maschinenbaumeister Horst Grothusen.

Der Kläger Dieter Schwohn verlangt von der DB, ihre zur Zeit noch nach unten offenen Zugtoiletten mit Fäkalientanks auszurüsten. Nach seinen Angaben fällt aus den bis zu 80 täglich die Brücke passierenden Zügen ständig Toilettenpapier auf sein Grundstück. Gleichzeitg „riesele regelmäßig ein feiner Regen aus Kot und Urin“ auf das Gelände. „Das Papier liegt bei mir im Garten, der Tisch ist braun, und Wäsche hänge ich schon lange nicht mehr raus“, sagte Schwohn. Falls die Bahn nicht zur Umrüstung verurteilt wird, verlangt er 45.000 Mark Entschädigung.

Zum Beweis brachte Schwohn eine kleine Plastiktüte mit benutztem Toilettenpapier mit dem Schriftzug der Deutschen Bundesbahn mit. Diese wurde vom Gericht zwar interessiert zur Kenntnis genommen, näherer Augenschein allerdings abgelehnt. „Kippen Sie es bitte nicht auf den Tisch“, wünschte Richterin Hilde Heinze. Die Vertreter der Bahn bestritten den Anspruch und beantragten, die Klage abzuweisen. Sie beriefen sich auf das „Preußische Eisenbahngesetz“, nach dem nach unten offene Toiletten erlaubt sind. Das Landgericht will seine Entscheidung am 2. Oktober verkünden.