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Das Geschäftsgebaren der Bundesbank

■ Lombard- und Diskontsatz sind Zinssätze für Kredite der Zentralbank an Geschäftsbanken

Die Bundesbank regelt über ihre Geschäftspolitik, wieviel Geld im Lande umherzirkuliert. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, die Währung stabil zu halten. Sie ist darin, anders als in vielen anderen Ländern, unabhängig von der Regierung. Ihr oberstes Entscheidungsgremium ist der Zentralbankrat, in dem neben den Bundesbankdirektoren die Präsidenten der Landeszentralbanken sitzen. Die Bundesbank reguliert die Geldmenge vor allem durch die Höhe der Leitzinsen (Diskont- und Lombardsatz) und zunehmend durch die Wertpapierpensionsgeschäfte.

Zu den gestern leicht gesenkten Leitzinsen können sich die Geschäftsbanken mit Geld versorgen. Zum niedrigeren Diskontsatz erhalten die Banken eine begrenzte Menge Geld für ihre Basisversorgung; zum höheren Lombardsatz können sie auch kurzfristig ihre Liquidität erhöhen.

Eine marktnähere Form der Geldbeschaffung sind die Wertpapierpensionsgeschäfte, bei denen die Banken Wertpapiere bei der Bundesbank kurzzeitig hinterlegen (in Pension geben). Diese Geschäfte funktionieren nach dem Muster von Auktionen: Die Bundesbank fordert dazu die Geschäftsbanken auf, ein Gebot abzugeben, das neben der benötigten Geldmenge auch einen Zinssatz enthält.

Dieses Gebot vergleicht die Bundesbank mit ihren eigenen Schätzungen über den Geldbedarf der Banken und erteilt danach — jeden Mittwoch — den Zuschlag. In der vergangenen Woche zahlten die gutverdienenden Banken freiwillig mit 9,7 Prozent fast den Lombardsatz (9,75 Prozent).

Die — unübliche — Festlegung eines Zinssatzes für das nächste Wertpapierpensionsgeschäft auf nur 9,2 Prozent ist also ein weiteres Signal an die Finanzwelt, daß die Zinsen tatsächlich ein wenig nach unten gehen sollen. dri

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