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Keine Gnade für Rust

Die Senatskommission für das Gnadenwesen hat hat das Gnadengesuch des sogenannten „Kreml-Fliegers“ Matthias Rust zurückgewiesen. Die Kommission habe keine entsprechende Möglichkeit gesehen, teilte gestern die staatliche Pressestelle mit. Rust war vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, weil er eine Krankenschwester mit einem Messer erheblich verletzt hatte.

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