: Auf Vermieterkosten ins Hotel
Wohnräume, die einer Behandlung mit Insektiziden ausgesetzt wurden, müssen vollständig gereinigt übergeben werden. Anlaß für diese Entscheidung des Bundesgesundheitsamts (BGA) waren die Pyrethroide, die das Bezirksamt Eimsbüttel in den Grindelhochhäusern festgestellt hatte. Da das BGA für diese Schädlingsbekämpfungsmittel weder Grenz- noch Richtwerte angab, ist auch für die betroffenen Bewohner der Grindelhochhäuser klar, daß der Vermieter ihnen grundsätzlich giftfreie Räume anzubieten hat.
„Wohnen im Grindelhochhaus 14 a-c ist nicht länger zumutbar, die Bewohner der mit Nervengiften belasteten Räume können auf Kosten des Vermieters in ein Hotel ziehen“, schließt der GAL-Abgeordnete Joachim Schulze-Bergmann aus dieser Stellungnahme des BGA.
Aber das Grindelhochhaus sei, so der GALier, nur die Spitze des Eisbergs. In Hamburg dürften einige tausend Betroffene leben, deren Wohnungen von Kammerjägern mit Insektenvertilgern unsachgemäß behandelt wurden. Auch der gewerbliche Bereich sei unter die Lupe zu nehmen, besonders Bäckereien und Küchen seien betroffen. Schulze-Bergmann fordert Gesundheitssenator Ortwin Runde daher auf, sofort einen Krisenstab „Pyrethroide“ einzurichten und den besorgten Bürgern eine amtliche Anlaufstelle zu nennen. VM
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