: Wer muß was zahlen?
Die gesetzlichen Einkommensgrenzen für den Bezug einer Sozialwohnung in Hamburg liegen derzeit bei 1980 Mark Netto-Einkommen (1-Personen-Haushalt), 2915 Mark (2), 3649 (3) und 4382 Mark für eine vierköpfige Familie. Und nun heißt's: Taschenrechner raus. Hat diese vierköpfige Familie ein Einkommen von mehr als 6573 Mark, müßte sie künftig zwei Mark pro Quadratmeter mehr bezahlen. Hat sie mehr als 7668 Mark, steigt die Miete um drei Mark pro Quadratmeter, sind es mehr als 8764 Mark, beträgt die Fehlbelegungsabgabe vier Mark pro Quadratmeter.
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