piwik no script img

Verfahren wegen Blockade eingestellt

Berlin. Ein Verfahren gegen einen 22jährigen Mann aus Ost-Berlin wegen Teilnahme an einer Demonstration gegen die Wehrpflicht wurde am Montag gegen Zahlung von 100 Mark an eine Gefangenenhilfsorganisation eingestellt. Begründet wurde diese Entscheidung mit der geringen Schuld des Angeklagten. Die Anklageschrift hatte auf schweren Landfriedensbruch, Widerstand gegen Polizeibeamte, Körperverletzung und Beleidigung gelautet. Der 22jährige hatte sich Anfang Oktober 1991 an einer Demonstration der »Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienst und Militär« auf dem Hauptbahnhof beteiligt. Durch eine Blockade sollte verhindert werden, daß zu diesem Tag einberufene Rekruten die Züge erreichen.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen