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Die SPD findet ihren Asylkompromiß

■ Antrag des Bezirks Hannover stößt auf Beifall bei Parteilinken wie -rechten

Bonn (taz) – Wie die sozialdemokratische Presseagentur ppp meldet, zeichnet sich in der SPD ein Asylkompromiß ab. Als seine Grundlage wird allgemein der gestern vorgelegte Antrag des Bezirksvorstands Hannover für den bevorstehenden Bezirksparteitag eingeschätzt. Dem Bezirk des niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder wird darin vorgeschlagen, daß im Rahmen eines Zuwanderungspakets Grundgesetzänderungen in Erwägung gezogen werden könnten, damit die auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention erfolgten Asylentscheidungen anderer europäischer Staaten anerkannt werden können und ein Umstieg zwischen Asyl- und anderen Zuwanderungsverfahren verhindert wird.

Der Sprecher des parteilinken „Frankfurter Kreises“, Detlev von Larcher, hofft, daß dieser Antrag auf dem Bundesparteitag eine Mehrheit findet. Die Kritiker des Petersberger Papiers könnten sich dem Hannoveraner Votum anschließen: Länderlisten würden dabei ebenso abgelehnt wie die „Verwirkung des Grundrechts auf Asyl“, wenn die Bewerber ihre Pässe weggeworfen hätten. Larcher: „Ich kann erwarten, daß sich auch der große Vorsitzende bewegt.“ Auch der Sprecher des parteirechten „Seeheimer Kreises“, Gerd Andres, rechnet mit einer breiten Mehrheit für einen Antrag mit Grundgesetzänderung auf dem Parteitag. Seine Sicht: „Dann hat sich unabhängig von Einzelformulierungen der Parteivorsitzende durchgesetzt.“ Wörtlich zitiert ppp aus dem Antrag: „Damit sich in Europa möglichst bald einheitliche Grundsätze für die Anerkennung politischer Flüchtlinge entwickeln können, ist es nötig, daß Deutschland die Asylentscheidungen anderer europäische Staaten, die auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention ergehen, anerkennt. Insoweit werden wir eine entsprechende Änderung des Artikel 16 II 2 mittragen.“

Die zweite Einschränkung lautet: „Wir müssen darüber hinaus bei Realisierung unsres asyl- und zuwanderungspolitischen Konzeptes sicherstellen, daß bei Angebot verschiedener Zugangsmöglichkeiten kein derzeitiger Umstieg aus anderen Verfahren stattfindet. Dazu wird eine Ergänzung des Asylverfahrensgesetzes unumgänglich sein. Wenn aus rechtsstaatlichen Gründen darüber hinaus eine auf diesen Zweck beschränkte Legitimation im Grundgesetz nötig ist, werden wir uns einer entsprechenden Veränderung nicht verschließen...“

Bild meldete gestern ebenfalls eine mögliche Kompromißlinie für den Sonderparteitag der SPD. Der frühere Parteivorsitzende Vogel will demnach vorschlagen, den Artikel 16 GG „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ durch den Hinweis zu ergänzen, daß die Genfer Flüchtlingskonvention Grundlage für die Ausfüllung dieses Prinzips ist. Außerdem solle erwähnt werden, daß Bürgerkriegsflüchtlinge „des besonderen Schutzes der Bundesrepublik bedürfen“. tib

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