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Berichtigung

In der Samstagsausgabe haben wir fälschlicherweise vermeldet, die NDR-Mitarbeiterin Astrid Dieckmann-Schrader habe sich geweigert, einen Werbespot der Hamburger Liste für Ausländerstopp zu transportieren. Dies ist falsch. Vielmehr geht es in dem Prozeß am Landesarbeitsgericht um einen Spot der Republikaner. Vor diesem Hintergrund muß die Äußerung des Gerichts verstanden werden, Astrid Diekmann- Schrader dürfe dann auch keine CDU-Spots anrühren.

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