piwik no script img

Plutoniumdealer vorerst in Haft

■ Britischer Kaufmann aus Flensburg soll illegalen Handel mit dem Irak vermittelt haben

soll illegalen Handel mit dem Irak vermittelt haben

Wegen Verdachts des illegalen Plutoniumhandels und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ist gegen den britischen Kaufmann Norman D. von der Flensburger Staatsanwaltschaft Haftbefehl beantragt worden. Am Montag hatten Polizisten die Wohnung des mutmaßlichen Waffendealers in Flensburg gefilzt und umfangreiches Aktenmaterial beschlagnahmt. Überdies haben Feuerwehrleute mit Strahlenmeßgeräten die Geschäftsräume auf Plutonium und radioaktive Strahlung untersucht.

Wie berichtet, war der 51jährige Brite, der in Deutschland auch den Namen „Norman Norvil“ benutzt, von Reportern des Sunday Express dabei beobachtet worden, wie er dem britischen Geheimdienstler Robert T. sowjetisches Plutonium für den Irak vermitteln wollte. Zu dem Treffen im Hamburger „Airport Hotel“ am 7. Oktober hatte er sogar eine Probe von 2,83 Gramm Plutonium mitgebracht.

Nach einer weiteren Zusammenkunft in Sofia hatte Robert T. dann die bulgarische Polizei alarmiert. Es konnten 378 Gramm Plutonium sichergestellt werden, die Norman D.s polnischer Hintermann Bo Gosta H. als Probe geliefert hatte. Offenbar war dem britischen Geheimdienstler die Dealerei zu heiß geworden, nachdem er erfahren hatte, daß Bo Gosta H. der irakischen Botschaft bereits 44 Kilogramm atombombenfähiges Plutonium geliefert hatte.

Nach den Zeitungsberichten vom Montag waren das Bundeskriminalamt, Interpol und die Flensburger Staatsanwaltschaft aktiv geworden. Noch in den Abendstunden filzten FahnderInnen Wohnung und Geschäftsräume des angeblichen Tauchunternehmers in der Flensburger Nordstadt. Der Betrieb ist weder bei der Handelskammer angemeldet noch im Telefonbuch eingetragen.

Bei der Razzia stellte die Polizei umfangreiche Unterlagen sicher. Thomas Thamm von der Flensburger Staatsanwaltschaft: „Die Unterlagen müssen jetzt ausgewertet werden. Das Problem ist, daß viele Dokumente in englischer Sprache abgefaßt sind.“ Norman D. alias Norvil wurde gestern den ganzen Tag über von Experten vernommen, bis Haftbefehl beantragt wurde. Thamm zu den Verdachtsmomenten: „Der Antrag auf Haftbefehl ist ein Indiz dafür, daß die Vorwürfe nicht ganz aus der Luft gegriffen sind.“ Eine Entscheidung wollte der Haftrichter in der Nacht fällen.

Kai von Appen

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen