Miese Geschäfte mit der Gesundheit

■ Hamburger Pharmahändler soll verfallene Medikamente ins Ausland verramscht haben / Ermittlungen laufen noch

soll verfallene Medikamente ins Ausland verramscht haben/ Ermittlungen laufen noch

Ein Pharma-Skandal im Anmarsch? Gestern teilte die Kriminalpolizei Pinneberg mit, daß ein Hamburger Exporteur unter dem Verdacht steht, Antibiotika-Ampullen, deren Verfallsdatum schon ein Jahr abgelaufen war, in Dritte- Welt-Länder verkauft zu haben. Heimarbeiter sollen schon im Sommer dieses Jahres die Etiketten mit dem richtigen Verfallsdatum gegen neue ausgetauscht haben. So wurde der Haltbarkeitstermin um „weitere drei Jahre“ verlängert, erklärte der ermittelnde Kriminalhauptmeister Jens Büttner gestern der taz auf Nachfrage.

Noch ist jedoch weder der Umfang des Exportgeschäftes bekannt, noch die genauen Empfänger der Ware. Daß ein Verfahren geführt werde, bestätigte die leitende Oberstaatsanwältin, Dr. Holle Eva Löhr zwar, konnte aber bislang noch „keine konkreten Anhaltspunkte“ geben. Obwohl eine anonyme Anzeige gegen den Pharmahändler schon im Juni dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe einging, ist derzeit nicht ersichtlich, warum das Ermittlungsverfahren bereits so lange andauert. Die Kripo Pinneberg, die mit dem Fall betraut ist — der Geschäftsführer der Hamburger Firma wohnt dort — gibt an, noch Zeugen zur Klärung des Sachverhaltes zu suchen. Auch die Identität des anonymen Anklägers konnte noch nicht ermittelt werden. Die Polizei vermutet, daß hinter der Anzeige entweder ein ehemals angeworbener Heimarbeiter oder möglicherweise auch Geschäftskonkurrenz steckt.

Auch über die genauen Angaben des angeblich exportierten Medikamentes schwiegen sich die Polizei und die Staatsanwaltschaft gestern aus. Für die PatientInnen sind die Unterschiede jedoch von Bedeutung. Denn je nach Art des Medikamentes können abgelaufene Verfallsdaten bei Antibiotika, so die Auskunft eines Mitarbeiters der Hamburger Gesundheitsbehörde, schlimme Konsequenzen nach sich ziehen. Im günstigsten Falle wird das Medikament einfach unwirksam. Dennoch können die Folgen verheerend sein: Bei schweren Entzündungen kann die Unwirksamkeit zum Tode führen. Wenn es sich jedoch um ein Mittel gehandelt haben sollte, das nach Ablauf der Verfallsfrist in möglicherweise toxische Bestandteile zerfällt, kann es zu schweren Vergiftungserscheinungen kommen. Dies ebenfalls mit möglicher Todesfolge.

Sollten die Verdachtsmomente gegen den Pharmagroßhandel bestätigt werden, kann der Hamburger Kaufmann zunächst wegen Betruges mit einer hohen Geldstrafe oder mit einer maximalen Freiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen. Bei einem „Riesengeschäft“, so die Oberstaatsanwältin Dr. Löhr, seien sogar bis zu zehn Jahre Knast fällig. Annette Bolz