Vier Jahre Jugendhaft

Der 19 Jahre alte Afghane Sabrim Sch., der seine 42jährige Mutter erstochen hat, ist gestern zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts wertete seine Tat als Totschlag. Der Asylbewerber hatte am 17. Mai 1992 in Rahlstedt seine Mutter mit 16 Messerstichen wie im Wahn niedergestochen. Die Mutter hatte angeblich nach den Gesetzen des Koran die Familie geschändet, weil sie sich nach einer zweiten Ehe in Deutschland einem 25jährigen Pakistani zugewandt hatte. Sie wollte diesen Mann heiraten.