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■ MielkeNeue Anklage

Berlin (ap) – Dem bereits des Doppelmordes und des mehrfachen Totschlags angeklagten ehemaligen Stasi-Chef Erich Mielke werden jetzt auch Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung zur Last gelegt. Wie die Berliner Justizpressestelle mitteilt, wird dem 84jährigen vorgeworfen, im März 1950 die Verhaftung des zweiten Vorsitzenden der KPD- Westdeutschland, Kurt Müller, veranlaßt zu haben. Müller sei unter dem Vorwand parteifeindlicher Verbindungen vom 23. März bis zum 23. August 1950 Tag und Nacht unter anderem von Mielke vernommen worden. Mielke habe Müller regelmäßig nachts von 22 Uhr bis 04 oder 06 Uhr verhört. Dabei habe das Opfer die ganze Zeit stehen müssen. Müller sei in einer sogenannten Wasserzelle eingesperrt gewesen und habe auch tagsüber nicht schlafen dürfen. Unter dem Druck der unberechtigten, mit der Todesstrafe zu ahndenden Vorwürfe habe Mielke Müller gezwungen, auf sein Bundestagsmandat zu verzichten. Im August sei Müller der sowjetischen Militärbehörde unterstellt und im März 1953 wegen „Terrors“ verurteilt, 1955 aber begnadigt worden.

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