piwik no script img

Nur für Große

■ Anlauf: Mehr Jugendschutz bei Privatsendern

Nur für Große

Anlauf: Mehr Jugendschutz bei Privatsendern

Grünes Licht für die neuen Richtlinien zum Jugendschutz im privaten Rundfunk und Fernsehen hat der Niedersächsische Landesrundfunkausschuß gegeben. Die Richtlinien, die erst in Kraft treten können, wenn alle 15 Landesmedienanstalten zugestimmt haben, verbieten Sendungen, die zum Rassenhaß aufstacheln, Pornographie verbreiten oder grausame Gewalttätigkeiten oder den Krieg verherrlichen. Filme für über 16jährige dürfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gezeigt werden. Filme, die erst ab 18 Jahren frei sind, dürfen ab 23 Uhr flimmern. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen