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Freie Gene nicht fördern

■ Umweltverbände: Gentechnikgesetz verschärfen, nicht lockern

Bonn (dpa) – die deutschen Umweltverbände lehnen jede Lockerung des Gentechnikgesetzes ab. In dem Gesetz müsse im Gegenteil der Schutz von Mensch und Umwelt „endlich Vorrang vor der Förderung und Nutzung der Gentechnologie“ erhalten, erklärte der Deutsche Naturschutzring (DNR) gestern gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), dem Freiburger Öko-Institut und kritischen Biologen. Im Bundestag hatte sich eine große Koalition aus Union und SPD für eine Lockerung des Gentechnikgesetzes ausgesprochen. In einem Zehn-Punkte-Forderungskatalog verlangen die Ökologen, die Förderung und Nutzung der Gentechnik als „Gesetzeszweck“ zu streichen. Der Schutz von Mensch und Umwelt müsse einziger Zweck des Gesetzes sein. Zu den weiteren Forderungen gehören der strikte Verzicht auf die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, Anhörverfahren für alle gewerblichen Anlagen sowie für Forschungseinrichtungen der höheren Sicherheitsstufe und eine Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt werden.

Für eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit an Genehmigungsverfahren verlangen die Umweltschützer die Einführung einer Verbandsklage und die Einrichtung eines Beirates, der sich mit den Folgen gentechnischer Arbeiten befassen soll. Beatrix Tappeser vom Öko-Institut verwies darauf, daß erst jetzt bei den zuständigen Behörden das notwendige Personal für den Vollzug des derzeitigen Gesetzes vorhanden sei.

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