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Gericht weist Asylklage eines türkischen Kurden ab

■ „Keine politische Verfolgung“

Kassel (AP) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Asylklage eines türkischen Kurden gestern abgewiesen. Kurden würden in der Türkei nicht als Gruppe verfolgt, so die Richter. Der Kläger habe nicht nachgewiesen, daß er in seiner Heimat aus politischen Gründen verfolgt worden sei und daß ihm wegen seiner politischen Betätigung im Exil weitere Verfolgung drohe. Auch als Angehöriger der kurdischen Bevölkerungsgruppe in der Türkei habe er keine politische Verfolgung erlitten und brauche auch bei seiner Rückkehr keine Verfolgung zu befürchten.

Den Kasseler Richtern zufolge kommt es bei der Verfolgung kurdischer Separatisten, insbesondere von Mitgliedern der PKK, zwar immer wieder zu teilweise brutalen, menschenrechtswidrigen Übergriffen gegen die kurdische Bevölkerung. Es lasse sich aber nicht feststellen, daß militärische und polizeiliche Aktionen erkennbar gegen die kurdische Zivilbevölkerung gerichtet wären und nicht der Abwehr des bewaffneten Kampfes der PKK gegen den türkischen Staat dienten. Unabhängig davon, so das Gericht, bestehe für Kurden jedenfalls eine inländische Fluchtalternative in der Westtürkei. Sie könnten dort inbesondere in den Großstädten verfolgungsfrei leben, wenn es auch teilweise große Schwierigkeiten bereite, sich eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Grundlage für eine bescheidene Lebensführung zu schaffen. Abschließend wies der Verwaltungsgerichtshof darauf hin, daß mit der Ablehnung der Asylklage nicht darüber entschieden worden sei, ob Kurden wegen der ihnen bei einer Rückkehr drohenden Schwierigkeiten aus humanitären Gründen zeitweilig in Deutschland geduldet werden sollten. Dafür seien die Innenminister zuständig.

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