■ Wahlfälschung: Urteil rechtskräftig
Karlsruhe (dpa) – Die Verurteilung des ehemaligen Dresdner Oberbürgermeisters Wolfgang Berghofer wegen Wahlfälschung ist rechtskräftig. Der 3.Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hat gestern die gegen das Urteil gerichtete Revision Berghofers und des ebenfalls wegen Wahlfälschung verurteilten Ex-SED-Stadtchefs Werner Moke verworfen. Berghofer und Moke waren im Februar vom Bezirksgericht Dresden zu je einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldbuße verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts ist Wahlfälschung sowohl nach damaligem DDR wie auch nach Bundesrecht strafbar.
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