: „Sack zugemacht“
■ Neues Asylrecht schon perfekt?
Bonn (dpa) – Gestern noch sollte es soweit sein: „Der Sack wird zugemacht“, jubilierten Teilnehmer der Verhandlungen über eine Asylrechtsänderung zwischen Koalition und SPD. Sie hatten um 18 Uhr ihre am späten Samstag abend unterbrochenen Gespräche wieder aufgenommen.
Offenbar haben sie sich darauf verständigt, das Individualrecht unverändert im Grundgesetz zu belassen und es durch die Genfer Flüchtlingskonvention lediglich zu ergänzen. Juristen waren beauftragt worden, einen Entwurf für die Neuformulierung des Grundgesetz-Artikels 16 vorzulegen. Die CSU hat offenbar endgültig darauf verzichtet, Beschwerdeausschüsse anstelle der Rechtswegegarantie einzurichten.
Nach wie vor umstritten war das Bleiberecht für jene Asylbewerber, deren Anträge wegen des fehlenden und für die Behörden nicht nachvollziehbaren Nachweises auf politische Verfolgung ohnehin abgelehnt werden müssen. Die Union will sie möglichst sofort wieder abschieben. Der Klageweg soll vom Ausland her geführt werden. Ohne erkennbare wesentliche Annäherung waren dem Vernehmen nach auch die Diskussionen geblieben, was sogenannte sichere Drittländer sind, über die Asylbewerber nach Deutschland einreisen und in die sie im gegebenen Fall zurückgewiesen werden können.
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