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Geldstrafe

Köln (dpa) – Der Bonner Kreisvorsitzende der rechtsextremistischen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) muß wegen „Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen“ eine Geldstrafe von 1.350 Mark zahlen. Dazu verurteilte ihn am Montag das Kölner Landgericht. Der 20jährige hatte bei einer Verhandlung vor dem Bonner Landgericht und bei einem Polizeiverhör ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Rotfront verrecke“ getragen.

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