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Zehn Monate Haft für Steinewerfer

Berlin. Ein Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten hat gestern eine ungewöhnlich harte Strafe gegen einen 22jährigen Steinewerfer verhängt: Die Richter verurteilten den Arbeitslosen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Er hatte aus einem Demonstrationszug am 1. Mai einen Stein gegen Polizeibeamte geworfen. Ein Justizsprecher sagte, das Gericht habe ausdrücklich auf eine Bewährungsstrafe verzichtet, weil dies die Verteidigung der Rechtsordnung erfordere. Dem Täter, der der Hausbesetzerszene zuzurechnen ist, wurden schwerer Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

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