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Urteile

München/Hamburg (AP/AFP) Wegen Verbreitung der sogenannten „Auschwitzlüge“ hat das Landgericht München I am Mittwoch den ehemaligen Kommandanten des Führerhauptquartiers in Berlin, General Otto Ernst Remer, zu vier Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Richter legten Remer zur Last, 1985 Videokassetten vertrieben zu haben, in denen die Vergasung von Juden in Auschwitz in Abrede gestellt wurde. Des weiteren wurden am Mittwoch in Hamburg zwei Männer wegen der Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen, Nötigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu fünf beziehungsweise zehn Tagen Arbeit in einer sozialen Einrichtung verurteilt. Sie hatten Parolen wie „Sieg Heil“, „Ausländer raus“ und „Rotfront verrecke“ gerufen.

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