Prozeß wegen Volksverhetzung

Berlin. Ein wegen Volksverhetzung verurteilter 27jähriger Gebäudereiniger steht seit gestern vor der 26. Großen Strafkammer des Landgerichts. Der Mann hatte Berufung gegen eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Mark eingelegt. Der Verurteilte hatte bei einer Familienfeier im Jahre 1990 in einem Heim in Zehlendorf, in dem geflüchtete DDR-Bürger sowie Aussiedler aus Polen und Rußland wohnten, eine Frau als „Judensau, die man vergasen müßte“, beschimpft.