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Heimchef nötigte Kinder

Achtzehn Monate Freiheitsstrafe wegen sexueller Nötigung und Mißbrauchs von Schutzbefohlenen verhängte gestern das Hamburger Landgericht gegen den ehemaligen Leiter eines Kindertagesheimes im Stadtteil Billbrook. Das Gericht befand den 57jährigen Horst K.-R. für schuldig, zwischen 1983 und 1988 drei Schwestern aus dem Heim zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Die Opfer waren zwischen zwölf und 16 Jahren alt.

Als besonders belastend gegen den ehemaligen Heimleiter wertete die Kammer die Aussage der Tochter des Angeklagten. Sie hatte ausgesagt, von ihrem Vater zwischen ihrem zwölften und 16. Lebensjahr bis hin zum Geschlechtsverkehr sexuell mißbraucht worden zu sein. dpa/mac

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